Schweigepflicht gegenüber dem Auftraggeber: Diskretion bei Ermittlungen selbstverständlich


Die Beauftragung der Kurtz Detektei Berlin erfolgt durch einen schriftlichen Ermittlungsvertrag, den wir mit Ihnen als Auftraggeber schließen. Ein Bestandteil dieses Vertrages ist die Schweigepflicht, d.h. dass wir keinerlei Dritten Daten aus Ihrem Auftrag zur Verfügung stellen, außer Sie wünschen es explizit oder wir haben während der Ermittlungen Kenntnis von einem Kapitalverbrechen erhalten (z.B. Mord), was praktisch so gut wie nie passiert (Kapitalverbrechen sind anzeigepflichtig). Ferner verpflichtet sich die Kurtz Detektei Berlin bei Auftragserteilung, im Sinne Ihrer Interessen zu handeln und keine anderweitigen oder gegensätzlichen Interessen zu verfolgen. Gäbe es diese Schweigepflicht nicht, wäre detektivisches Handeln fast unmöglich, denn die Ausführung von Ermittlungen erfordert ein Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber und Detektiven.


Schutz der Informanten – 2. Schweigepflicht von Detektiven


Dieselbe Schweigepflicht, die sich die Kurtz Detektei Berlin gegenüber ihren Auftraggebern auferlegt, hält sie auch gegenüber ihren Informanten ein, um deren Schutz nicht zu gefährden. Dieser Umstand ist vom Auftraggeber unbedingt zu akzeptieren. Die Bekanntgabe der Zeugen erfolgt allerdings, sofern auftragsdienlich, über Nennung der Initialen im Ermittlungsbericht. Für die Ladung zur Zeugentätigkeit vor Gericht werden dem Gericht die Klarnamen mitgeteilt.


Diskretion ist oberstes Gebot für seriöse Detektive.
Diskretion ist oberstes Gebot für seriöse Detektive.

Macht ein Detektiv alles, Hauptsache Bezahlung?


Ein ganz klares Nein. Ein seriöser Detektiv wird einzig zur Verfolgung berechtigter Interessen für einen Auftraggeber aktiv. Ermittlungen, die lediglich die Neugier oder niedere Gelüste befriedigen sollen, sind ausgeschlossen. Da hilft auch keine noch so hohe Honoraraussicht, selbst wenn es immer mal wieder Personen gibt, die glauben, mit hohen Zuwendungen das berechtigte Interesse ausstechen zu können. Doch unsere Berliner Detektive sind nicht bestechlich, sondern handeln nur da, wo es rechtens ist. Seriöse Detektive lassen sich nicht für kriminelle Machenschaften missbrauchen.


Kündigungsrecht des Auftraggebers gegenüber der Detektei


Damit Sie als Auftraggeber stets die volle Kostenkontrolle behalten, stellen wir Ihnen vertragsmäßig zwei besondere Services zur Verfügung: Erstens haben Sie im Gegensatz zur Kurtz Detektei Berlin das Recht, den Ermittlungsvertrag jederzeit auch ohne Angabe von Gründen zu kündigen (natürlich ist es schöner, wenn Sie uns Ihren Beweggrund verraten). Zweitens geben wir Ihnen die Möglichkeit, Ihr Maximalbudget für die Ermittlungen im Vertrag selbst festzulegen und somit eine Kostenbremse einzuwerfen.

 

Die Kurtz Detektei Berlin darf als Auftragnehmer nur dann kündigen, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Das kann zum Beispiel eine Interessenkollision sein (beispielsweise bei Ermittlungen gegen eigene Verwandte), dieser Fall ist in unserer Berufspraxis allerdings noch kein einziges Mal vorkommen. Ein etwas wahrscheinlicheres Szenario für die Kündigung unsererseits ist, dass uns eine Vortäuschung des berechtigten Interesses durch Angabe von Falschinformationen durch den Auftraggeber bekannt wird. Diesen Fall gibt es ab und an, beispielsweise wenn Stalker versuchen, sich ihrem Opfer über die Observationen einer Detektei zu nähern, und beim Auftragsgespräch angeben, mit dem Opfer verheiratet oder in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft zu sein. Weitere Gründe können Nichtzahlung, Aufforderung zu Straftaten oder auch Vertrauensbruch sein (wir hatten schon Scherzkekse, die versucht haben, den Auftrag unter der Hand mit den Ermittlern und somit an der Detektei vorbei abzurechnen; wer das versucht, mit dem arbeiten wir nicht länger zusammen).