Rechtliche Voraussetzungen für Detekteien


Die Zugangsvoraussetzungen für den Detektivberuf sind relativ niedrig, jedoch existieren im Zuge der Tätigkeit so einige Fallstricke. Um das Gewerbe anmelden zu dürfen, reichen zunächst schon ein "sauberes" Führungszeugnis und ein eintragungsloser Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

 

Ist das Gewerbe einmal angemeldet, darf also ermittelt werden. Einfach wild drauf los oder gibt es bestimmte Dinge zu beachten? Sie ahnen sicherlich, dass die Rechtslage so einfach nicht ist. Ermittlungen greifen stets in die Persönlichkeitsrechte der Zielpersonen ein, da Daten über diese Zielpersonen erhoben und weitergeleitet werden und je nach Auftrag und Notwendigkeit Beobachtungen (Observationen) der betroffenen Personen stattfinden. Um diese Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte rechtfertigen zu können, benötigen Detektive einen Rechtfertigungsgrund – das berechtigte Interesse. Die Kurtz Detektei Berlin bildet dabei natürlich keine Ausnahme, sondern hält sich strikt an diese gesetzlichen Bestimmungen. Denn Detektivaufträge ohne berechtigtes Interesse sind sittenwidrig.


Das berechtigte Interesse


Das berechtigte Interesse kann ganz konkret vorliegen durch einen gerichtlichen Titel (in diesem Zusammenhang auch rechtliches Interesse), aber auch durch andere Abwägungen. Von einer Abwägung sprechen wir deshalb, weil das berechtigte Interesse immer dem besagten Eingriff in die Persönlichkeitsrechte entgegengestellt werden muss. Letztlich ist das Interesse nur dann als "berechtigt" und somit als Rechtfertigungsgrund für die Ermittlungen anzusehen, wenn es höher einzuschätzen ist als das Interesse der Zielperson auf den Schutz ihrer Daten. Klingt kompliziert? Ist es auch. Denn diese Abwägung, welche Rechte höher einzuschätzen sind, obliegt eigentlich nicht Detektiven und Klienten, sondern Juristen, vor allem Richtern. 

 

Wie also erfolgt die Abwägung des berechtigten Interesses durch Detekteien? Mithilfe des gesunden Menschenverstandes und, wenn sich dieser nicht sicher ist, anhand von Präzedenzfällen. Ein fachkundiger Detektiv weiß ganz genau, was er tun darf und was nicht; er kennt vorangegangene Fälle, in denen Berufskollegen wegen Verstößen gegen den Datenschutz verurteilt wurden, und er kann ganz genau einschätzen, welche Mittel zulässig sind, um gerichtsverwertbare Beweise zu beschaffen und Beweisverwertungsverbote auszuschließen. Für seriöse Ermittlungen wenden Sie sich an die Detektive der Kurtz Detektei Berlin: 030 555 786 41-0.