Detektive als Zeugen vor Gericht


Zeugenaussagen sind ein wesentlicher Bestandteil der detektivischen Tätigkeit. In sehr vielen Fällen erfolgt die Beauftragung einer Detektei mit dem klaren Ziel, gerichtsverwertbare Beweise für die Bestätigung eines bestimmten Tatverdachts zu beschaffen. Erstes und in vielen Fällen ausreichendes Instrument der detektivischen Zeugentätigkeit ist der schriftliche Ermittlungsbericht, den die Kurtz Detektei Berlin ihren Klienten nach Abschluss der Ermittlungen vorlegt. Doch manchmal ist dem Gericht der Ermittlungsbericht nicht ausreichend, weswegen es das persönliche Erscheinen der ausführenden Detektive verlangt.


Interessenkonflikt im Zeugenstand? Was darf der Detektiv aussagen, was muss er aussagen?


Grundsätzlich sind Detektive wie die Ermittler der Kurtz Detektei Berlin an ihre vertragliche Schweigepflicht gebunden. Werden sie zur Klärung eines gerichtlichen Falls als Zeugen geladen, so ist es ihre staatsbürgerliche Pflicht, dieser Ladung nachzukommen. Sofern es sich nicht um ein Kapitalverbrechen handelt, kann das Gericht den Detektiv allerdings kaum zwingen, Aussagen zu treffen, die seinen Auftraggeber belasten oder anderweitig dessen Interessen zuwiderlaufen. Zwar existiert in dem Sinne kein Zeugnisverweigerungsrecht für Detektive, doch lassen sich problematische Aussagen leicht vermeiden, indem man angibt, zum fraglichen Thema keine qualifizierte Aussage treffen zu können. Nichtsdestotrotz ist der Detektiv in seiner Eigenschaft als objektiver Zeuge natürlich zu wahrheitsgemäßer Aussage verpflichtet und wird sich nicht für den Auftraggeber der Falschaussage schuldig machen.


Das Gericht wird den Detektiv in aller Regel zu seinen subjektiven Wahrnehmungen des im Ermittlungsbericht geschilderten Geschehens befragen. Häufig bitten die Richter dabei den Detektiv, seine eigene Einschätzung zu bestimmten Sachverhalten wiederzugeben, die interpretativ ausgelegt werden können; beispielsweise dazu, ob es sich bei den Beobachtungen beim Verdacht einer im Unterhaltsprozess verschwiegenen eheähnlichen Lebensgemeinschaft um Zärtlichkeiten eines Paares handelte oder ob die fotodokumentierten Umarmungen, das Streicheln etc. auch freundschaftlich interpretiert werden könnten. Der aussagende Detektiv ist verpflichtet, seinen Eindruck wahrheitsgemäß zu schildern oder anzugeben, dass er sich darüber kein Urteil erlauben wolle (diese diplomatische Antwort wird er am ehesten geben, wenn die Schilderung seines subjektiven Eindrucks den Auftraggeberinteressen zuwiderlaufen würde).

 

Das Detektiv-Honorar für die Zeugentätigkeit wird bei der Kurtz Detektei Berlin mit der Zeugenentschädigung der Gerichtskasse (nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) verrechnet.


Das Amtsgericht Berlin-Wedding wird häufig von unseren Detektiven besucht, um Zeugenaussagen zu tätigen.
Das Amtsgericht Berlin-Wedding wird häufig von unseren Detektiven besucht, um Zeugenaussagen zu tätigen.

Haben Zeugenaussagen von Detektiven Sonderstatus?


Gerichtliche Zeugenaussagen von Detektiven haben genauso wenig Sonderstatus wie die von bspw. Polizisten. Rechtlich sind sie den Aussagen von "Normalbürgern" gleichgestellt. Doch das Gericht muss die Glaubwürdigkeit von Zeugen beurteilen, insbesondere da, wo es widerstreitende Zeugenaussagen gibt. Der Polizist als Staatsdiener genießt im Allgemeinen eine deutlich höhere Glaubwürdigkeit als der Jedermann, da er für gewöhnlich keine persönlichen Interessen bei seiner Aussage vertritt.


Ähnlich verhält es sich mit Detektiven: Sie sind grundsätzlich neutrale, objektive Beobachter, auch wenn sie natürlich von einer Partei bezahlt werden. Detektivhonorare einer seriösen Detektei wie der Kurtz Detektei Berlin sollten sich nur in Ausnahmefällen am Erfolg orientieren (z.B. bei Adressermittlungen). Immer wenn gerichtliche Zeugentätigkeiten relevant werden könnten, ist von einem Erfolgshonorar abzusehen, um die Unabhängigkeit des aussagenden Detektivs nicht zu belasten. Erfolgt die Bezahlung erfolgsunabhängig, kann der Detektiv objektiv und frei von persönlichen Interessen aussagen, wodurch er eine höhere Glaubwürdigkeit erhält als Zeugen, die persönliche Verbindungen zu einer Streitpartei hegen oder andere persönliche Interessen am Fall verfolgen.


Außerdem ist ein Privatdetektiv von Beruf ein Beobachter. Was er sieht und dokumentiert, sieht er nicht zufällig, sondern weil es seine Aufgabe ist. Er wird also präzisere Angaben zu Tathergängen machen können als zufällig involvierte Zeugen und die wichtigsten Details klar herausstreichen.